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Ab wieviel qm lohnt sich eine Solaranlage?
Eine feste Mindestfläche gibt es nicht. Für viele Einfamilienhäuser wird es ab etwa 15 bis 20 m² nutzbarer Dachfläche interessant. Darunter kann es sich ebenfalls lohnen, wenn der Eigenverbrauch gut passt.
Ändert sich die Förderung 2027?
Möglicherweise: Eine EEG-Reform ist in Beratung, die die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 durch ein anderes Modell ersetzen könnte – beschlossen ist sie noch nicht. Sicher ist der Bestandsschutz: Wer vorher in Betrieb nimmt, behält seine Konditionen 20 Jahre. Das ist ein sachliches Argument, Projekte nicht unnötig zu schieben – aber kein Grund für Panik-Käufe.
Bedeutet 40 Jahre Garantie, dass jede Reparatur kostenlos ist?
Nein. Welche Leistungen und Nebenkosten übernommen werden, ergibt sich aus den konkreten Garantiebedingungen. Arbeits-, Transport-, Gerüst- oder Wiedermontagekosten sind nicht automatisch vollständig enthalten.
Bekomme ich bei negativen Strompreisen weiterhin Einspeisevergütung?
Nach §51 EEG kann der anzulegende Wert bei negativem Spotmarktpreis auf null sinken. Für Anlagen unter 100 kW gilt dies grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem ein intelligentes Messsystem eingebaut wurde. §51a sieht zugleich eine Verlängerung des Förderzeitraums anhand der betroffenen Viertelstunden vor.
Bekomme ich meine Anzahlung zurück?
In den meisten Fällen nur zu einem kleinen Teil. Insolvenzquoten in Deutschland liegen typisch bei 2 bis 10 % der angemeldeten Forderungen, die Auszahlung erfolgt nach 1 bis 3 Jahren. Bessere Aussichten bestehen, wenn der Solarteur eine Anzahlungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft oder Insolvenzschutzversicherung hatte – das war bei kleineren Betrieben leider die Ausnahme.
Bekommt eine 15-kW-PV-Anlage nur 6,66 Cent pro kWh?
Nein. Die Vergütung wird nach Leistungsstufen berechnet. Die ersten 10 kW werden bei Überschusseinspeisung mit 7,70 ct/kWh bewertet und nur die weiteren 5 kW mit 6,66 ct/kWh. Gewichtet ergibt das rund 7,35 ct/kWh.
Bleibt mein Vergütungssatz nach der Inbetriebnahme gleich?
Grundsätzlich ja. Maßgeblich ist der bei der Inbetriebnahme geltende Fördersatz. Die späteren halbjährlichen Absenkungen betreffen neu in Betrieb genommene Anlagen und reduzieren nicht rückwirkend den Satz einer bereits laufenden Anlage.
Brauche ich einen Bauantrag für eine PV-Anlage auf dem Gewerbedach?
Bei reiner Dachbelegung in der Regel nicht. Bei Aufständerungen auf Flachdächern, die bestimmte Höhen überschreiten, oder bei statischen Veränderungen am Gebäude kann eine Baugenehmigung nötig werden. Bei Freiflächenanlagen ist sie immer Pflicht. Im Zweifel die zuständige Bauaufsicht früh einbinden.
Brauche ich einen neuen Zähler?
Ja – einen Zweirichtungszähler, der Einspeisung und Bezug separat erfasst. Der Tausch erfolgt durch den Messstellenbetreiber im Rahmen der Anlagenanmeldung. Bei Anlagen über 7 kWp Erzeugungsleistung greift die Pflicht zum intelligenten Messsystem (Smart Meter mit Datenanbindung). Bei kleineren Anlagen reicht meist eine moderne Messeinrichtung. Kosten typisch 20 bis 130 € pro Jahr je nach Zählertyp.
Brauche ich für eine Gewerbeanlage zwingend einen Speicher?
Oft nicht. Wenn der Hauptverbrauch tagsüber liegt, deckt die PV-Anlage den Bedarf direkt ab. Ein Speicher kann später ergänzt werden, wenn dynamische Tarife, Peak Shaving oder eine Notstromfunktion wirtschaftlich werden. Pauschal „Speicher dazu" wie im Privatbereich ergibt im Gewerbe selten Sinn.
Braucht ein PV-Unternehmen zwingend einen Meister?
Für die selbstständige Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Diese setzt regelmäßig eine Meisterqualifikation oder eine andere gesetzlich anerkannte Eintragungsvoraussetzung voraus. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt von den tatsächlich angebotenen und ausgeführten Tätigkeiten ab.
Braucht ein Smart Meter einen neuen Zählerschrank?
Nicht automatisch. Das intelligente Messsystem benötigt jedoch geeignete Einbau- und Kommunikationsmöglichkeiten. Bei älteren Anlagen kann eine Anpassung oder Zusatzlösung erforderlich sein.
Braucht gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Smart Meter?
Für das Modell müssen Erzeugung und die Strombezugsmengen der teilnehmenden Letztverbraucher viertelstündlich gemessen werden. In der praktischen Umsetzung spielen intelligente Messsysteme deshalb eine zentrale Rolle.
Braucht jede PV-Anlage mit Schatten Leistungsoptimierer?
Nein. Entscheidend sind Stärke und Dauer der Verschattung, Stringaufteilung, MPP-Tracker und der eingesetzte Wechselrichter. Bei vielen Anlagen kann gutes Stringdesign bereits einen großen Teil der möglichen Verluste vermeiden.
Darf ich die Anlage selbst weiterbenutzen?
Wenn die Anlage abgenommen und im Eigentum des Kunden ist, ja. Die Anlage gehört dir, kannst du nutzen, der Strom fließt weiter. Wenn die Anlage noch nicht vollständig bezahlt war oder Komponenten unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist die rechtliche Lage komplizierter und gehört geklärt, bevor die Anlage weiterbetrieben wird.
Dürfen Komplettanbieter Nachunternehmer einsetzen?
Ja. Entscheidend ist, dass die jeweiligen Arbeiten durch qualifizierte und berechtigte Fachbetriebe ausgeführt werden. Für Kunden müssen Zuständigkeiten, Prüfung, Dokumentation, Gewährleistung und Service transparent geregelt sein.
Ersetzt eine Herstellergarantie die Gewährleistung?
Nein. Eine Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten. Ansprechpartner, Voraussetzungen und Rechtsfolgen unterscheiden sich.
Erzeugt eine Solaranlage im Winter überhaupt Strom?
Ja. Auch im Winter erzeugt eine Solaranlage Strom, nur deutlich weniger als in den sonnenstarken Monaten. Wie viel genau zusammenkommt, hängt stark von Dach, Wetter, Ausrichtung und Verschattung ab.
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