Ebene 1: Die Förderung, die jeder bekommt
Wer nach „PV-Förderung" sucht, erwartet meist einen Zuschuss-Antrag – und übersieht, dass die wirkungsvollste Förderung längst automatisch wirkt: Seit 2023 kostet die private PV-Anlage 0 % Mehrwertsteuer (inklusive Speicher), und die Erträge sind bis 30 kWp einkommensteuerfrei. Zusammen entspricht das einer Entlastung, die die meisten Zuschussprogramme alt aussehen lässt – ohne Antrag, ohne Warteliste, ohne Budgetdeckel. Die Details stehen im Beitrag „Photovoltaik und Steuern".
Dazu kommt die EEG-Einspeisevergütung: aktuell 7,70 ct/kWh für Überschusseinspeisung bis 10 kWp (Stand August 2026), garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Sie sinkt halbjährlich leicht ab – und für 2027 wird über eine grundlegende Reform beraten. Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Konditionen mit vollem Bestandsschutz.
Ebene 2: Zinsgünstige Finanzierung
Die bundesweite Investitionsförderung läuft über die KfW mit dem Programm 270 („Erneuerbare Energien – Standard"): ein zinsgünstiger Kredit für PV, Speicher und zugehörige Kosten, beantragt über die Hausbank vor Vorhabensbeginn. Ob er sich lohnt, hängt vom aktuellen Zinsumfeld und den Konditionen der Hausbank ab – je nach Marktlage ist eine normale Baufinanzierungs- oder Modernisierungslinie gleichwertig oder besser.
Unsere Einordnung: Der KfW-Kredit ist ein Finanzierungsbaustein, kein Geschenk. Er senkt die Hürde, macht die Anlage aber nicht „billiger". Wie sich Finanzierung und 0-€-Anzahlung kombinieren lassen, zeigen wir auf der Seite zur PV-Finanzierung.
Ebene 3: Land, Kommune, Netzbetreiber
Unterhalb der Bundesebene wird es kleinteilig – und schnelllebig. In NRW ist das Landesprogramm progres.nrw die zentrale Adresse; welche Bausteine dort aktuell beantragbar sind, wechselt mit der Haushaltslage. Dazu kommen einzelne Städte und Kreise mit eigenen Zuschüssen – oft für Speicher, Gründach-Kombinationen oder steckerfertige Anlagen – sowie punktuelle Aktionen von Stadtwerken.
Zwei Eigenheiten dieser Programme muss man kennen: Erstens gilt fast überall der Grundsatz, dass nur gefördert wird, was zum Antragszeitpunkt noch nicht beauftragt ist – wer erst bestellt und dann beantragt, geht leer aus. Zweitens sind die Budgets gedeckelt und oft schnell erschöpft. Beides spricht dafür, die Förderlage früh im Projekt zu prüfen, nicht am Ende. Für Speicher haben wir die NRW-Situation im Beitrag „Stromspeicher Förderung NRW" aufgeschrieben.
Unser Fazit
Die PV-Förderung 2026 ist unspektakulär, aber solide: Steuerbefreiung und Einspeisevergütung tragen die Wirtschaftlichkeit, Kredite und regionale Zuschüsse sind das Sahnehäubchen für die, die zur richtigen Zeit am richtigen Ort beantragen. Wer eine Anlage nur wegen eines Zuschusses kauft, kauft falsch – wer einen offenen Zuschuss liegen lässt, verschenkt Geld.
Wir rechnen die Anlage grundsätzlich ohne Zuschüsse wirtschaftlich – und holen dann alles heraus, was tatsächlich verfügbar ist. So bleibt die Entscheidung robust, auch wenn ein Programm ausläuft, bevor der Antrag durch ist.
