Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PEAK.Energy GmbHKastellstraße 11-13, 47546 KalkarGeschäftsführer: Bernd Werner SchmitzTel.: +49 2824 9995656E-Mail: info@peak-energy.gmbhRegistergericht: Amtsgericht KleveRegisternummer: HRB 19675USt-IdNr.: DE368584132
Hinweis: Diese AGB richten sich an Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PEAK.Energy sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Service und Wartung von Photovoltaikanlagen, Speichern, Wallboxen, Wärmepumpen sowie für damit verbundene Planungs- und Beratungsleistungen zwischen der PEAK.Energy GmbH („Auftragnehmer“) und ihren Kunden („Auftraggeber“).Zusätzlich regeln diese AGB die Nutzung der Website, einschließlich Online-Anfragen, Terminbuchungen, Downloads und Newsletter.Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn PEAK.Energy sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (inkl. E-Mail) oder durch Leistungsbeginn zustande.Bei Online-Anfragen/Landingpages stellt die Eingabe/Absendung noch keinen Vertragsschluss dar; der Vertrag kommt erst nach individueller Angebotsannahme zustande.Planungs- oder Beratungsverträge können separat geschlossen werden (z. B. Vor-Ort-Check, Detailplanung, Statik).3. Netztechnische Stellungnahme (NTS) / aufschiebende Bedingung
Das Angebot/der Vertrag steht unter dem Vorbehalt einer positiven netztechnischen Stellungnahme (NTS) des zuständigen Netzbetreibers. Fällt die NTS negativ aus oder verlangt der Netzbetreiber Mehrleistungen außerhalb des Angebotsumfangs, sind beide Parteien berechtigt, das Angebot anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.Prüf- und Genehmigungsdauern des Netzbetreibers liegen außerhalb unseres Einflusses und führen zu angemessenen Fristverlängerungen; Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.4. Leistungsumfang, Ausführung
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Vertrag, einschließlich Stücklisten, Plänen und Leistungsbeschreibungen.Die Montage erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik (DIN/VDE) und herstellerspezifischen Vorgaben. PEAK.Energy ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen.Leistungsänderungen/-erweiterungen werden vor Ausführung schriftlich bestätigt; daraus resultierende Mehr-/Minderkosten werden nachgewiesen und vergütet.5. Werkteile, Teilabnahmen (DC/AC-Trennung)
Die DC-Montage (Unterkonstruktion, Module, DC-Verkabelung bis Wechselrichter/Speicher) bildet einen eigenständigen Werkteil mit Teilabnahme und gesonderter Vergütung.Die AC-Installation (Netzanschluss, Zählerfeldanpassungen, Inbetriebnahme am Netz) ist eine separate Werkleistung mit eigener Abnahme und Vergütung.Verzögerungen der AC-Leistungen – insbesondere durch Netzbetreibertermine – berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme oder Zahlung für bereits fertiggestellte Werkteile.6. Nicht geschuldete Leistungen (Leistungsabgrenzung)
Nicht geschuldet sind insbesondere: Statikprüfung des Gebäudes, Erdarbeiten, Anpassung/Erneuerung der Bestands-Elektroinfrastruktur (Hausanschlusskasten/Zählerschrank), rechtliche/steuerliche Beratung, Schneefang-/Verkehrssicherungseinrichtungen.Erkennbare Risiken und Auffälligkeiten weisen wir anlassbezogen hin; die Entscheidung über weitergehende Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber.7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Freier, gesicherter Zugang zur Baustelle; geeignete Zufahrt/Lagerfläche; bauseitiger Stromanschluss.Sicherstellung der statischen Eignung von Dach/Unterkonstruktion; Hinweis auf bekannte Risiken (z. B. Asbest, marode Unterspannbahnen).Bereitstellung notwendiger Unterlagen/Informationen (Bestandspläne, Fotos, Zählpunkt, Hausanschlusssituation).8. Netzbetreiber, MaStR und Zählerwechsel
Auf Wunsch übernimmt PEAK.Energy die Anmeldung beim Netzbetreiber sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) per Vollmacht. Entscheidungen/Prüfzeiträume der Stellen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs.Ein ggf. erforderlicher Zählerwechsel erfolgt durch den Messstellen-/Netzbetreiber. Eine vollständige Inbetriebnahme kann erst danach erfolgen. Terminierung/Verfügbarkeit liegen nicht in unserer Verantwortung.Aus vorgenannten Umständen entstehende Verzögerungen verlängern Fristen angemessen und begründen keine Einbehalte oder Verzugs-/Schadensersatzansprüche gegenüber bereits erbrachten Werkteilen.9. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise in Euro inkl. gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.Zahlungsplan (typisch, anpassbar): 30 % bei Auftragserteilung, 60 % nach Montagebeginn (Material auf Baustelle), 10 % nach Abnahme. Abweichende Zahlungspläne im Angebot möglich.Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Mahnkosten.Förderungen/Bonusprogramme (z. B. KfW/BAFA) sind kein Vertragsbestandteil; deren Bewilligung wird nicht geschuldet, es sei denn, ausdrücklich vereinbart.10. Liefer- und Ausführungsfristen, Höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich fixiert. Materialverfügbarkeit, behördliche Auflagen, Netzbetreibertermine und Witterung können Fristen beeinflussen.Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Pandemien, Streik, extreme Witterung, Lieferengpässe) verlängern Fristen angemessen; Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.11. Abnahme, Inbetriebnahme, Dokumentation
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll. Nimmt der Auftraggeber die Anlage in Betrieb oder reagiert nicht binnen 10 Werktagen auf die Fertigstellungsanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.PEAK.Energy übergibt – soweit geschuldet – Dokumentation (Inbetriebnahmeprotokolle, Herstellerunterlagen) in digitaler oder gedruckter Form.12. Gewährleistung, Garantie, Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung, Eingriffe Dritter oder fehlende Wartung besteht keine Gewährleistung.Herstellergarantien bestehen ausschließlich zu deren Bedingungen; PEAK.Energy ist nicht Garantieschuldner.Haftung: PEAK.Energy haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.Keine Haftung für Ertragsprognosen; tatsächliche Energieerträge unterliegen Witterung, Verschattung, Degradation, Nutzerverhalten und Netzverfügbarkeit.13. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum von PEAK.Energy. Verpfändung/Sicherungsübereignung ist unzulässig.Gefahrübergang bei Werkleistungen mit Abnahme, im Übrigen nach den gesetzlichen Regelungen.14. Optionale Drohnen-/Thermografieprüfung
Eine thermografische Drohnenprüfung nach Inbetriebnahme kann als Zusatzleistung beauftragt werden. Erforderliche Einwilligungen/Genehmigungen stellt der Auftraggeber sicher.Ist der Einsatz aus nicht von uns zu vertretenden Gründen unzulässig oder nicht durchführbar, entfällt die Leistungspflicht; bereits gezahltes Entgelt wird erstattet.15. Energiemanagement-Systeme (EMS) / Software
Ein ggf. angebotenes Energiemanagement-System (EMS) wird auf Grundlage eines separaten Nutzungsvertrags bereitgestellt. Die Anlage ist ohne EMS funktionsfähig.Digitale Leistungen (z. B. Portale/Apps) werden fortentwickelt; ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder eine bestimmte Ausgestaltung besteht nicht.16. Portale/Apps – Datengenauigkeit, Nutzungsrechte, Haftung
In Online-Portalen/Apps angezeigte Energie- und Verbrauchswerte sind Näherungswerte. Verbindlich sind über geeichte Messsysteme ermittelte Werte.Nutzungsrechte an bereitgestellten Portalen/Apps sind einfach, nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Eine gewerbliche Weitergabe ist untersagt.Haftung für Portal/App folgt den gesetzlichen Vorgaben: unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit/Leben-Körper-Gesundheit/Produkthaftung; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO/BDSG verarbeitet. Details ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website von PEAK.Energy GmbH.Bei projektbezogenen Fotos/Referenzen wird vor Veröffentlichung eine gesonderte Einwilligung eingeholt.18. Website-Nutzung (Online-Anfragen, Terminbuchung, Downloads, Newsletter)
Online-Formulare dienen der Kontaktaufnahme/Angebotsanfrage. Mit Absenden kommt kein Vertrag zustande.Terminbuchungen über Drittdienste (z. B. Kalender-Tools) sind Terminabsprachen; eine Leistungspflicht entsteht erst nach separater Bestätigung/Vertrag.Downloads/Unterlagen sind unverbindlich und ohne Gewähr; technische Angaben können sich ändern.Newsletter: Anmeldung mit Double-Opt-In; Abmeldung jederzeit möglich über Link im Newsletter.19. Streitbeilegung/OS-Plattform, Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (OS-Plattform). Unsere E-Mail-Adresse findet sich im Impressum.PEAK.Energy ist grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nicht gesetzlich verpflichtend.20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz von PEAK.Energy.Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – Kleve.Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.21. Definitionen
DC-Leistungen: Unterkonstruktion, Modulmontage, DC-Verkabelung bis Wechselrichter/Speicher.AC-Leistungen: Anschluss an das elektrische Netz, Zählerfeldarbeiten, Inbetriebnahme am Netz.EMS: Energiemanagement-Software/-Plattform (separater Vertrag).NTS: Netztechnische Stellungnahme des zuständigen Netzbetreibers.22. Angebotsgrundlagen, Preisbindung, Stoffgleichheit
Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Kalkulation bekannten Projektparametern (Dachaufbau, Leitungswege, Zählerplatz, Netzsituation).Bei objektiv erforderlichen, gleichwertigen Materialwechseln (z. B. Nachfolgemodell) bleibt die Funktion gewahrt; Minder-/Mehrkosten werden offengelegt und angepasst.Preisbindung: 90 Tage ab Angebotsdatum, vorbehaltlich Ziff. 3 (NTS) und Ziff. 8 (Netzbetreiber, MaStR).23. Leistungsänderungen (Change Requests) / Nachträge
Wünscht der Auftraggeber Änderungen nach Vertragsschluss, erstellt PEAK.Energy ein Nachtragsangebot mit Darstellung von Umfang, Zeit und Kosten.Nachtragsleistungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung ausgeführt; Fristen verschieben sich angemessen.24. Baustellenvoraussetzungen, Gerüst, Sicherheit
Der Auftraggeber stellt sichere Arbeitsbedingungen: freier Zugang, tragfähige Dachflächen, befestigte Laufwege.Erforderliche Gerüststellungen, Hebezeuge und Absperrungen sind nur geschuldet, wenn im Angebot enthalten; andernfalls bauseits oder als Zusatzleistung.Bei witterungs- oder sicherheitsbedingten Unterbrechungen verschieben sich Termine angemessen.25. Substanzöffnungen, Dachhaut, Blitz-/Schneelast
Dachdurchdringungen werden fachgerecht hergestellt; die Bestandsdachhaut muss intakt sein. Mängel des Bestands sind bauseits zu beheben.Blitzschutz und Schneelastsicherung sind nur geschuldet, wenn ausdrücklich beauftragt; andernfalls weist PEAK.Energy auf Erfordernisse hin.26. Gefährliche Stoffe, Entsorgung
Bei Verdacht auf Schadstoffe (z. B. Asbest) sind Arbeiten einzustellen; der Auftraggeber klärt die Situation bauseits.Entsorgung von Verpackung/Altmaterial gemäß Angebot; weitergehende Entsorgungspflichten nur bei Vereinbarung.27. Annahmeverzug, Zwischenlagerung, Gefahrtragung
Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug (z. B. fehlende Freigaben), kann PEAK.Energy Materialien einlagern; hierdurch entstehende Kosten werden auf Nachweis berechnet.Die Gefahrtragung richtet sich nach Gesetz; bereits erbrachte, abnahmefähige Werkteile sind zu vergüten.28. Zahlungen, Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt (erweitert)
PEAK.Energy kann angemessene Abschläge entsprechend Baufortschritt verlangen.Bis zur vollständigen Zahlung bleibt gelieferte Ware Eigentum von PEAK.Energy; Verarbeitung/Verbindung erfolgt stets für PEAK.Energy als Hersteller im Sinne des Eigentumsvorbehalts.29. Mängelrechte, Rügeobliegenheit B2B, Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Für Unternehmer gilt § 377 HGB (Rügeobliegenheit).Verjährungsfristen richten sich nach Gesetz; bei Bauwerken und wesentlichen Bauleistungen gelten die einschlägigen längeren Fristen.30. Dokumentation, Einweisung, Fernsupport
PEAK.Energy übergibt die vereinbarte Anlagendokumentation und weist den Auftraggeber in die Bedienung ein.Fernsupport (z. B. bei Router-/LAN-Problemen) ist keine Dauerverpflichtung und kann als Servicepaket gesondert vereinbart werden.31. Compliance, Sanktionen, Exportkontrolle
Beide Parteien verpflichten sich zu rechtstreuem Verhalten (u. a. Anti-Korruption, Exportkontrolle, Sanktions-Compliance).PEAK.Energy kann Leistungen aussetzen, sofern gesetzliche/aufsichtsrechtliche Vorgaben dies erfordern.32. Vertragsübertragung, Subunternehmer, Vertraulichkeit
PEAK.Energy darf geeignete Subunternehmer einsetzen. Rechte/Pflichten können auf verbundene Unternehmen übertragen werden, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.Geschäfts- und Projektdaten sind vertraulich zu behandeln, soweit nicht offenkundig oder gesetzlich offenlegungspflichtig.33. Service- und Wartungsleistungen
Optional bietet PEAK.Energy Service- und Wartungspakete an (z. B. jährliche Inspektion, Fernüberwachung, Austausch von Verschleißteilen).Umfang, Reaktionszeiten und Preise ergeben sich aus gesonderten Servicevereinbarungen (SLA). Ohne separate Vereinbarung besteht lediglich die gesetzliche Gewährleistung.PEAK.Energy ist berechtigt, Serviceleistungen remote (per Fernzugriff) zu erbringen, soweit technisch möglich und zumutbar.34. Ersatzteile und Komponentenverfügbarkeit
Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen. PEAK.Energy übernimmt keine Garantie für die langfristige Lieferfähigkeit einzelner Komponenten.Sofern eine Komponente nicht mehr verfügbar ist, bietet PEAK.Energy technisch gleichwertige Alternativen an. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.35. Preisgleitklausel (eingeschränkt)
Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und Ausführung einzelne, wesentliche Kostenfaktoren (Material, Fracht, Energie) um mehr als 5 % ändern, ist PEAK.Energy berechtigt, eine Anpassung der betroffenen Positionen zu verlangen.Eine Anpassung erfolgt nur insoweit, als die Kostensteigerung nachweisbar und erheblich ist. Minderkosten werden an den Auftraggeber weitergegeben.Die Anpassung ist schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 Tagen.36. Projektzeitplan und Meilensteine
Die Projektabwicklung erfolgt nach einem abgestimmten Zeitplan mit definierten Meilensteinen (z. B. Baustart, DC-Montage, AC-Anschluss, Inbetriebnahme).Jeder Meilenstein kann gesondert protokolliert und abgenommen werden. Bereits abgenommene Meilensteine gelten als eigenständige Teilleistung.Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. fehlende Freigaben, verspätete Zahlungen, fehlende Unterlagen) verlängern die Fristen angemessen.37. Abnahmefiktion pro Meilenstein
Wird ein Meilenstein fertiggestellt angezeigt und nimmt der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen teil oder rügt wesentliche Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.Mit der Abnahme eines Meilensteins beginnt die jeweilige Gewährleistungsfrist für diesen Teil.38. Übersicht Pflichten und Fristen
Zur besseren Verständlichkeit sind die wichtigsten Mitwirkungspflichten, Fristen und Verarbeitungsgrundlagen in folgender Übersicht zusammengefasst:Tabelle: Wesentliche Punkte im Überblick| Zweck / Vorgang | Rechtsgrundlage / AGB-Verweis | Pflichten Auftraggeber | Fristen / Hinweise |
|---|
| Netztechnische Stellungnahme (NTS) | §3 | Vollständige Unterlagen bereitstellen | Bearbeitungsdauer liegt beim Netzbetreiber |
| Mitwirkung auf der Baustelle | §7, §24 | Zugang, Strom, statische Eignung sicherstellen | Vor Baubeginn |
| Zahlungen / Abschläge | §9, §28 | Fristgerechte Zahlungen leisten | 14 Tage nach Rechnungsstellung |
| Abnahme / Meilensteine | §11, §36, §37 | Teilnahme an Abnahme oder schriftliche Rüge | 10 Werktage nach Fertigstellungsanzeige |
| Datenschutz | §17 | Einwilligungen bei Foto-/Drohnenaufnahmen | Vor Ausführung |
| Preisgleitklausel | §35 | Anpassungen prüfen, ggf. Sonderkündigungsrecht nutzen | 14 Tage nach Mitteilung |
Stand: 2025-09-20 · Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen.